Die Versorgung mit medizinischem Cannabis muss verbessert werden

Berlin, 07.09.2022 – “So wie es ist, kann es nicht bleiben.” Das ist der Tenor einer gemeinsamen Erklärung von acht Verbänden, die sich für Verbesserungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisarzneimitteln einsetzen.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird von der deutschen Bundesregierung auf den Weg gebracht. Mit einem Eckpunktepapier der Bundesregierung wird im 4. Quartal 2022 und mit einem Gesetzentwurf Ende 2022 oder Anfang 2023 gerechnet. Die Verbände fordern, dass im Rahmen der geplanten Legalisierung von Cannabis als Genussmittel auch an die Bürger:innen gedacht wird, die Produkte aus der Hanfpflanze am dringendsten benötigen: Patient:innen, die von einer cannabisbasierten Therapie profitieren. Die gesundheitlichen Verbesserungen sind zum Teil erheblich. Viele werden wieder arbeitsfähig und haben eine deutlich gesteigerte Lebensqualität. Zwar dürfen Ärzt:innen seit 2017 Cannabisarzneimittel verschreiben, vom angestrebten Ziel des Gesetzgebers einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit solchen Medikamenten ist Deutschland allerdings noch weit entfernt.

„Viele Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, sind gegenwärtig weiterhin in die Illegalität gedrängt oder werden sogar strafrechtlich verfolgt,“ heißt es in der Erklärung. Der Grund liege insbesondere in der hohen Ablehnungsquote von Kostenübernahmeanträgen durch die Krankenkassen und damit verbunden das Ausweichen auf den illegalen Markt. Eine weitere daraus resultierende Notlösung ist die Eigenfinanzierung von ärztlicher Behandlung und Arzneimitteln. „Viele Patient:innen können sich diese Behandlungskosten und die Medikamente aus der Apotheke aus finanziellen Gründen nicht leisten, sodass eine soziale Schieflage entstanden ist“, lautet die Analyse in dem gemeinsamen Verbändepapier.

„Patient:innen mit einer ärztlich bescheinigten Notwendigkeit für eine cannabisbasierte Therapie sollten nicht länger Gefahr laufen, strafrechtlich verfolgt zu werden“, fordert Dr. med. Franjo Grotenhermen, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM). „Die anhaltende Kriminalisierung vieler unbescholtener Bürger:innen, die sich mit Cannabis selbst therapieren müssen, ist einem modernen und reichen Land wie Deutschland unwürdig. Auch bei der Behandlung mit Cannabis-Medikamenten muss die Therapiehoheit da liegen, wo sie hingehört, bei den behandelnden Ärzt:innen.“

Nach fünf Jahren Erfahrung mit dem “Cannabis als Medizin”-Gesetz sei eine Novellierung dringend geboten. „Derzeit werden noch immer fast 40% aller Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen abgelehnt, was zu einer hohen Quote von Privatzahler:innen in unseren Apotheken führte“, sagt Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA). Gero Kohlhaas vom Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) betont: „Zu wenige Ärzt:innen verschreiben diese hochwirksame Therapie aufgrund der bürokratischen Hürden. Der Genehmigungsvorbehalt muss abgeschafft werden, um Patient:innen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu einer notwendigen Therapie zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen verschreibende Ärzt:innen vor einem Regress geschützt werden.“

Der Bedarf von Cannabis als Genussmittel wird konservativ auf etwa 400 Tonnen pro Jahr geschätzt. Maximilian Schmitt, Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbandes pharmazeutische Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC), fordert deshalb: „Der legale Markt darf auf keinen Fall die Versorgung mit Produkten für den medizinischen Bereich gefährden. Um die therapeutischen Bedürfnisse von Patient:innen sicherzustellen, sollte deshalb der Bedarf an Medizinalcannabis vorrangig gedeckt werden.“

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer behandeln medizinisches Cannabis darüber hinaus sehr uneinheitlich. „Eine zuverlässige Versorgung von Patient:innen mit qualitativ hochwertigen und geprüften Produkten braucht dringend bundeseinheitliche Rahmenbedingungen“, sagt Dirk Heitepriem, Vizepräsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW). „Egal in welchem Bundesland, Ärzt:innen und Patient:innen müssen die Sicherheit haben, immer die gleiche Qualität zu erhalten“.

In der gemeinsamen Erklärung wird darüber hinaus die Bedeutung von klinischer Forschung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses betont: “Um bestehende Wissenslücken zu schließen, muss die klinische Forschung im Bereich Medizinalcannabis dringend durch bessere Rahmenbedingungen und Forschungsgelder gefördert werden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedeutung des Endocannabinoidsystems für den gesunden Organismus und die Pathogenese und Behandlung von Erkrankungen müssen außerdem als fester Bestandteil in die medizinische und pharmazeutische Lehre aufgenommen werden.“

Die Forderungen der Verbände im Überblick:
● Genehmigungsvorbehalt abschaffen und Kostenerstattung für Patient:innen sichern
● Therapiehoheit für Ärzt:innen wiederherstellen
● Soziale Schieflage bei der Versorgung mit Medizinalcannabis überwinden
● Bestehenden Rechtsrahmen für medizinisches Cannabis bundesweit einheitlich gestalten
● Qualität und Sicherheit für Medizinalcannabis sicherstellen
● Versorgung von Patient:innen mit qualitätsgesicherten cannabisbasierten Arzneimitteln vorrangig sichern
● Klinische Forschung durch bessere Rahmenbedingungen sowie finanzielle Unterstützung fördern
● Grundlagen des Endocannabinoidsystems und des therapeutischen Potenzials von Cannabinoiden in der medizinischen und pharmazeutischen Lehre verankern

Dokumente:
Verbändepapier Schutz Medizinalcannabis 07.09.22:

Offener Brief Lauterbach 07.09.22 (https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2022/09/Offener-Brief-Lauterbach-Verbaendepapier-Schutz-Medizinalcannabis_07.09.22.pdf)
Offener Brief Blienert 07.09.2022:
https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2022/09/Offener-Brief-Blienert-Verbaendepapier-Schutz-Medizinalcannabis_07.09.22.pdf

Ansprechpartner für die Presse:

Wissenschaft, Ärzteschaft und Patient:innen :
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Telefon: 05233 953 72 46
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Wirtschaft und Apothekerschaft :
Dirk Heitepriem
Vizepräsident Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Telefon: 0170 64 00 306
E-Mail: dh@cannabiswirtschaft.de

Über die Verbände:

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Ansprechpartner: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl
Telefon: 05233 953 72 46
Webseite: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde 1997 in Köln gegründet. In ihr haben sich Ärzt:innen, Apotheker:innen, Patient:innen, Jurist:innen und andere Interessierte aus Deutschland und der Schweiz organisiert. Die ACM hat in den vergangenen 25 Jahren maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland mitgewirkt. So wurde durch eine von der ACM initiierte Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Musterprozesse vor den Verwaltungsgerichten der Weg für Ausnahmeerlaubnisse für die Verwendung von Cannabis aus der Apotheke im Jahr 2007 und schließlich für das Gesetz aus dem Jahr 2017 bereitet.

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Ansprechpartnerin: Daniela Joachim
Telefon: 0201 6485 08 52
Webseite: https://bdcan.de/
E-Mail: info@bdcan.de
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) als gemeinnütziger Verein setzt sich durch direkten Austausch mit der Politik, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenkassen, MDK sowie der Industrie dafür ein, dass Patient:innen mit qualitativ hochwertigen Cannabisarzneimitteln in verschiedenen Darreichungsformen flächendeckend von den niedergelassenen Apotheken vor Ort und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt werden, wenn eine Therapie mit Cannabinoiden indiziert ist. Zudem bieten wir unseren Mitgliedern Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und beraten in diesen sowie über unsere Hotline und per E-Mail zu allen Fragen rund um die Therapie mit Medizinalcannabis.

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Ansprechpartner: Jürgen Neumeyer
Telefon: 0163 9860 888
Webseite: https://cannabiswirtschaft.de/
E-Mail: kontakt@cannabiswirtschaft.de
Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Nutzhanf & Lebensmittel“, „Medizinalcannabis“, „CBD et al.“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Wir bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzen uns für bessere politischen Rahmenbedingungen ein.

Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Ansprechpartnerin: Christina Schwarzer
Telefon: 030 235 939 590
Webseite: https://bpc-deutschland.de/
E-Mail: info@bpc-deutschland.de
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) gewährleistet Patient:innen die bestmögliche Versorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland. Der Verband fördert eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien und stärkt somit gleichzeitig die Position der pharmazeutischen Cannabinoid-Branche in Deutschland und im internationalen Markt.
Ziel des BPC ist die Versorgungssicherheit von Patient:innen mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis. Der BPC bündelt die Expertise seiner Mitglieder und setzt sich maßgeblich für ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis ein. Diese einzigartige Kombination ermöglicht dem BPC die bestmögliche Vertretung der Interessen der deutschen Cannabinoid-Branche sowie eine klare Positionierung gegenüber Entscheidungsträgern.

Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Ansprechpartner: Dr. Konrad F. Cimander
Telefon: 0162 2305216
Website: www.medi-can.de
E-Mail: dmcg@medi-can.de
Mit unserem visionären Leitgedanken „Medizinal-Cannabis – Gesundheit wächst!“ bildet die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG) eine Plattform für Ärzt:innen und verbundene Berufsgruppen zur gemeinsamen Arbeit rund um das Thema Cannabis in der Medizin. Gegründet im September 2020 verfolgt die noch junge Fachgesellschaft den Zweck, die wissenschaftliche und praktische Arbeit zur Erforschung der Wirkungsweise sowie der Anwendungsfelder von cannabishaltigen Medikamenten zur Prävention, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten, krankheitsähnlichen Beeinträchtigungen oder Zuständen sowie des ganzheitlichen Einsatzes bei Patient:innen im öffentlichen Gesundheitswesen zu fördern und zu unterstützen. Die DMCG ist Schirmherr des jährlich veranstalteten Medicinal Cannabis Congress in Berlin.

Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Ansprechpartner: Gero Kohlhaas
Telefon: 05233 953 72 46
Website: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/
E-Mail: gero.kohlhaas@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist die weitaus größte und älteste Vereinigung von Cannabispatient:innen in Deutschland. Es ist ein Netzwerk Betroffener innerhalb der ACM. Zusammen mit ihren ausgebildeten Patientenberatern, den örtlichen Selbsthilfegruppen und einem Patiententelefon, ist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und deren Selbsthilfenetzwerk von Cannabispatienten die in Deutschland führende Stelle für Ratsuchende und Interessierte. SCM und ACM e. V. bieten Information, Beratung, Organisationsmöglichkeiten und Unterstützung, und damit Grundlagen für erkämpfte Meilensteine wie das “Cannabis als Medizin”-Gesetz.

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Neubaur
Telefon: 0208 9912 99 21
Webseite: https://vca-deutschland.de/
E-Mail: info@vca-deutschland.de
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Expert:innen in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patient:innen, vor, während und nach dem Erhalt einer ärztlichen Verordnung.
Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten.

Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin (WCM)
Ansprechpartner: Professor Dr. Sven Gottschling
Telefon: 06841 16 28510
Webseite: https://www.wissenschaft-cannabinoide.de/
E-Mail: zentrum.palliativmedizin@uks.eu
Das Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin (WCM) ist ein informeller Zusammenschluss deutschsprachiger Wissenschaftler:innen, die sich aus verschiedenen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit dem medizinischen Potenzial, den Risiken und dem therapeutischen Einsatz von Cannabis und Cannabinoiden beschäftigen.
Das WCM ermöglicht einen transdisziplinären und interprofessionellen Austausch, um den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zu Cannabinoiden in der Medizin zu fördern. Das WCM ist offen für Anfragen aus der Medizin und anderen Gesundheitswissenschaften, Politik, Industrie, Medien und anderen gesellschaftlichen Akteur:innen, die wissenschaftsbasierte Antworten auf Fragen aus dem gesamten Spektrum pharmakologischer und toxikologischer Wirkungen cannabisbasierter Medikamente und anderer Modulatoren des Endocannabinoidsystems suchen.

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Wurde auch in einer Spezialausgabe der ACM-Mitteilungen angekündigt: ACM-Mitteilungen vom 07. September 2022

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