Ärztliche Begutachtung-Führerschein

Hallo zusammen,
das Wichtigste: Wohnort Bayern :zipper_mouth_face:
Bin seit einiger Zeit Cannabis Patient. Jetzt wurde ich von der Polizei angehalten, ich hätte komische Augen-reingeleuchtet… Denen erzählt, dass ich Patient bin.
Jetzt kam von der Fahrerlaubnisbehörde die Anfrage an den verschreibenden Arzt: Was genau, wie lange, wer zahlt usw usw. Alles brav vom Arzt beantwortet worden.
Dennoch können Sie die Zweifel meiner Fahreignung nicht ausräumen und wollen ein ärztliches Gutachten. Kostet auf Nachfrage ca. 2000€ aufwärts.
Abgesehen davon, dass der FS in Gefahr ist (wer weiß was denen einfällt), darf ich das nun wirklich bezahlen? (War schon bei einer Beratung bei einem Anwalt, der meinte: Pech gehabt)
Ist das wirklich so?
Danke schon mal

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Ich weiß jetzt nicht, ob das unerlaubte Werbung ist, aber guck mal hier:

Dr. Herzog scheint mir in Bezug auf Cannabis-Patienten und Verkehrsrecht gut aufgestellt zu sein.

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In diesen Clips kommt RA Dr. Herzog auch vor. Das verschafft dir vielleicht einen Eindruck von ihm.

Videos zu Grenzwert und Fahrtauglichkeit des Deutschen Hanfverbandes

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Super, vielen Dank. Ich schau es mir gleich an.

Meine Anfrage an Dr. Herzog zu einer präventiven Erstberatung (ich wurde bisher nicht von Polizei oder Führerscheinstelle behelligt) wurde heute beantwortet. Die Kosten hierfür würden 440,30€ betragen.
Ich wünsche dir gutes Gelingen. Bitte halte die Community hier auf dem Laufenden. Ich denke, dass sich einige hier dafür interessieren wie dein Fall weiter- bzw. ausgeht.

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In Deutschland wird das Autofahren unter Cannabiseinfluss durch mehrere Gesetze geregelt. Die wichtigsten Faktoren für die rechtliche Beurteilung sind, ob die Fahrtüchtigkeit durch eine Cannabiseinnahme negativ beeinflusst wird und ob diese Cannabiseinnahme zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Außerdem kann es sich je nach Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln, oder – in medizinisch begründeten Ausnahmefällen – folgenlos bleiben.
In Einzelfällen kann die Fahrerlaubnisbehörde ein fachärztliches Gutachten sowie eine MPU anfordern. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob die Cannabiseinnahme ausschließlich gemäß der ärztlichen Verordnung erfolgt