Die einzige Absicherung gegen Ärger mit der Polizei und den Kontrollbehörden bleibt eine ärztliche Bescheinigung,dass man Cannabispatient ist.
Als „echter“ Patient bin ich mit dem Missbrauch der Privatrezeptkiffer nicht einverstanden. Patienten sind i.d.R. gut eingestellt und können am Straßenverkehr teilnehmen, auch dann, wenn sie weit über 3,5 Nanogramm liegen. Bei Freizeitkonsumenten und „Ersttätern“ glaube ich das nicht wirklich. Wer grundlos, also ohne medizinische Indikation konsumiert, sollte sich nicht mit einem Rezept absichern. Das ist unverantwortlich und gefährlich.
Was heißt hier „Mißbrauch“? Andere Menschen,jeder Mensch hat das Recht auf Konsum von psychoaktiven Pflanzen.Dieses Recht gilt nicht nur für Patienten.Warum muss man sich als Patient von medizinischem Cannabis gegenüber Freizeitkonsumenten abgrenzen?Bist du ein besserer Cannabisuser?
Übrigens stimmt das nicht,dass Patienten,die gut eingestellt sind,auch am Verkehr teilnehmen können.Praktisch vielleicht ja,aber die Polizei hat trotzdem das Recht,bei einer Kontrolle die Fahrer mit einem höheren Wert als 3,5 herauszuziehen(ich habe gestern mit der Polizei telefoniert)
Bleibt die Frage,was der medzinische Cannabisausweis eigentlich bringt bei einer echten Kontrolle mit Testungen und höheren Werten…weiß das jemand?
Natürlich hat jeder das Recht auf Cannabis. Die Frage ist nur, wie man es sich besorgt. Liegt keine Diagnose vor, die eine Verschreibung rechtfertigt, dann ist das Missbrauch.
Und genau solche Leute bringen die „echten“ Patienten in Verruf, was dazu führt, dass auch bei „echten“ Patienten das Rezept in Frage gestellt und ein Fahrfähigkeitsgutachten als Gefälligkeitsattest ausgelegt wird. Letztendlich sind die Sorten, auf die man gut eingestellt ist, nicht mehr in der Apotheke verfügbar. Denk mal darüber nach
Wichtigstes Kriterium für einen Drogentest bei einer Verkehrskontrolle ist immer noch, dass Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Das ist allerdings auch ein subjektiver Eindruck (es gibt schließlich auch Menschen mit Sprachstörung, Bindehautentzündung, Bewegungseinschränkungen und anderen Behinderungen, die fälschlich einen berauschten Eindruck vermitteln).
Eine Generalvollmacht für Patienten gibt es also nicht. Letztendlich wird man im Zweifelsfall juristischen Beistand bemühen müssen.
Ich kann immer nur raten bei einer Verkehrskontrolle nichts als den eigenen Namen und Adresse zu sagen und auf keinen Fall den Patientenausweis als Joker zu ziehen. Der Schuss geht (in Bayern) 100%ig nach hinten los.
Hallo,
sorry,dass ich neulich etwas unfreundlich war.
NIcht falsche Patienten sind das Problem,sondern eine Drogenpolitik,die vermeintlich Cannabis entkrimininalisiert,aber dann nicht dafür sorgt,dass die Menschen,alle Menschen,ohne große Schwierigkeiten an den Stoff kommen.
Wenn es jetzt schon leichter wäre,an den Hanf zu kommen,müssten die Menschen sich nicht als Patienten ausgeben.
alles gut.
Auch ich reagiere mittlerweile auch sehr emotional. Als Patient war ich ohne CanG deutlich besser dran. Jetzt werden Patienten mit Genusskiffern in einen Topf geworfen und für Ihre Krankheit und Medikation verfolgt und bestraft.
Letztendlich gilt es nur noch zu hoffen, dass die einzelnen Landesregierungen zur Vernunft kommen und das CanG mit gesundem Menschenverstand umsetzen. In Bayern habe ich da allerdings kaum Hoffnung. Wo die Hirnzellen bereits mit Bier vernichtet sind kann man nur auf nüchternen Politikernachwuchs hoffen.
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