Cannabis Patient und Führerschein

Moin liebe Freunde
Ich bin neu Cannabis Patient geworden und wollte mal fragen ob hier welche sind die sich aus kennen mit dem Thema Patient und Führerschein wie das abläuft

Hallo Umut,

erstmal herzlich willkommen im Forum.

Ob es einen für alle „richtigen“ Weg im Umgang mit Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen / Bedienen von Maschinen gibt, kann ich dir nicht sagen.
Zunächst gelten mal die gleichen Bedingungen wie bei anderen Medikamenten, die Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit haben: direkt nach dem Konsum solltest du das Führen von Kfz / Bedienen von Maschinen bleiben lassen!

Ich persönliche werde 1x pro Jahr bei einem Facharzt für Arbeitsmedizin vorstellig, der mir dann eine schriftliche Bestätigung ausstellt, dass ich aufgrund charakterlicher Eignung und Selbsteinschätzung meine Fahrtüchtigkeit sehr gut selbst einschätzen kann. Ein solches Attest kostet natürlich (je nach Arzt bis zu 60,- €) und wird nicht von der Krankenkasse erstattet. Dieses Attest und das aktuelle Rezept habe ich (als PDF auf dem Handy) immer mit dabei.
Falls du berufstätig bist, solltest du deinen Arbeitgeber und den Betriebsarzt (falls vorhanden) ohnehin darauf hinweisen, dass du Cannabis-Patient bist. Dieser Betriebsarzt kann dir ebenfalls (evtl. sogar kostenlos) ein Attest ausstellen.

Du kannst es aber auch darauf anlegen „erwischt“ zu werden. Wenn das der Fall ist, folgende Tipps:

  1. Du musst einen Drogentest nur dann über dich ergehen lassen, wenn du Ausfallerscheinungen hast (gilt auch bei Alkohol). Nur weil es im Auto gerade nach Gras (Alkohol) riecht, heißt das a) noch lange nicht, dass du der Konsument warst und b) falls doch, eben erstmal Ausfallerscheinungen haben musst.
  2. Werden dir dennoch Ausfallerscheinungen „unterstellt“, solltest du freundlich darauf hinweisen, dass du zu Dokumentationszwecken ab sofort alles mit deinem Handy filmen wirst. Weiterhin solltest du sofort so viele wie möglich „nüchterne“ Zeugen hinzuziehen, die bestätigen können, dass du „grundlos“ verdächtigt wirst.
  3. Lass dich nicht auf irgendwelche Pseudotests der Polizisten ein (Finger an die Nase, auf der Linie laufen, in die Augen leuchten lassen etc.). Es sind Polizisten - keine Ärzte - und Punkt.
  4. Wenn du Cannabis mitführst darfst du das ruhig zugeben. Aufgrund des Rezeptes und Patientenstatus kannst du ja nachweisen, dass du die in deinem Bundesland zulässige, mitgeführte Höchstmenge überschreiten darfst. Dann sollte eigentlich auch niemand den Behälter aufschrauben und seine Nase reinhängen müssen. Wenn doch, weiße ich den Polizisten freundlich darauf hin, dass er gerade im Begriff ist ein hygienisch einwandfreies Medikament mit Nasenhaaren und Popeln zu kontaminieren, was es für mich wertlos macht und ich Ersatz fordern werde - schließlich drückt auch kein Polizist die Schmerztabletten aus der Blisterpackung, lutscht sie kurz und und gibt sie dann zurück :wink:
  5. Vorsicht in Bayern. Da ist alles anders. Ist dein Rezept nicht von einem niedergelassenen Arzt, also aus der Telemedizin (z.B. nowomed, Telaleaf etc.), wird gerne mal der Patientenstatus angezweifelt und man unterstellt dir ein „Rezeptkiffer“ zu sein. Dann sofort einen Anwalt hinzuziehen! Und sofort heißt dann auch sofort und nicht erst in 3 Stunden oder gar am nächsten Tag. Am besten klärst du „vorher“ mit (d)einem Anwalt, ob du ihn um 23°° Uhr deswegen kontaktieren darfst.

Ich lebe selbst in Bayern und habe den Eindruck, dass Cannabiskonsumenten, egal ob Patient oder Freizeitkiffer, vor der Legalisierung noch ordentlich gef***t werden - egal, ob eine Anzeige Aussicht auf
Erfolg hat oder nicht und was es den Staat kostet. Auf jeden Fall hast du erstmal mordsmäßig Ärger an der Backe.
Mein finaler Tipp: meide Bayern bevor die Legalisierung nicht durch ist :wink:

Ich hoffe, dass dieses Tipps weiterhelfen.

Mit besten Grüßen
Stephan

1 „Gefällt mir“

Ich finde Deine Antwort sehr okay, nachvollziehbar, hilfreich.

Dem Arbeitgeber würde ich nichts sagen , das kann zum Nachteil für dich sein

Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei/ Darf man die Polizei belügen? (Wikibooks)

Für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen, stellt sich die Frage, wie sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollen. Anwälte empfehlen grundsätzlich, nur in einem Umfang zu kooperieren, wie es rechtlich vorgeschrieben ist. In einer Fortbildung der ACM zum Thema Cannabis als Medizin und Führerschein wurden vorgeschlagen, die Polizei notfalls auch anzulügen, da man sich nicht selbst belasten muss. Danach könnten Fragen nach Drogenkonsum, Alkoholkonsum und Einnahme von Medikamenten verneint werden. Eine Internetseite gibt Auskunft über die Pflichten beim Umgang mit der Polizei.

Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei/ Darf man die Polizei belügen?

Zusammenfassung: Bis auf die Nennung der Identität ist niemand zur wahrheitsgemäßen Aussage vor der Polizei verpflichtet, solange man niemanden beleidigt, etwas Falsches über jemanden aussagt, ohne es beweisen zu können, als Zeuge vor Gericht auftritt oder die Polizei aktiv behindert.

Es gibt kein Gesetz, welches das Verbreiten von Unwahrheiten verbietet. Man muss also keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, nur weil man die Polizei belügt. Greift man jedoch zu diesem Mittel, kann man dadurch sehr schnell andere Straftaten begehen. Die wichtigsten werden im Folgendem kurz aufgeführt:

Falsche Namensnennung (…)

Verleumdung und üble Nachrede (…)

Falsche Verdächtigung (…)

Falschaussagen, Meineid, Versicherung an Eides statt

Das generelle Recht, nicht die Wahrheit zu sagen endet, wenn man als Zeuge oder Gutachter vor einem Gericht oder ähnlichem Verfahren (dazu zählt nicht das polizeiliche Verhör) steht. Dies gilt auch für diejenigen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und trotzdem aussagen, nicht jedoch für den Angeklagten. (…)

Quelle: ACM-Mitteilungen vom 10. Juni 2023 - Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.

1 „Gefällt mir“

Moin und herzlich willkommen als neuer Cannabis-Patient!

Das Thema Cannabis und Führerschein ist in der Tat sehr wichtig und bedarf besonderer Aufmerksamkeit, da es sowohl rechtliche als auch sicherheitsrelevante Aspekte betrifft. In Deutschland gelten spezifische Regelungen für Cannabis-Patienten in Bezug auf die Fahrtauglichkeit. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

  1. Ärztliche Beratung: Zunächst ist es entscheidend, dass du dich eng mit deinem Arzt abstimmst, der dir Cannabis verschrieben hat. Dein Arzt kann beurteilen, inwieweit deine Behandlung und dein Gesundheitszustand die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass du unter Einfluss deiner Medikation fahrtüchtig bist, kann hilfreich sein.
  2. Aufklärung über die Wirkung: Es ist wichtig, dass du dich selbst über die Wirkungen von Cannabis informierst, insbesondere in Bezug auf deine Fahrfähigkeit. Verschiedene Cannabis-Produkte können unterschiedliche Effekte haben, und die individuelle Reaktion darauf kann variieren.
  3. Gesetzliche Lage: Nach deutschem Recht dürfen Personen, die Betäubungsmittel zu sich nehmen, grundsätzlich dann ein Fahrzeug führen, wenn sie nicht unter akutem Einfluss der Substanz stehen und ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Für Cannabis-Patienten bedeutet dies, dass sie fahren dürfen, sofern sie nicht beeinträchtigt sind und das Medikament streng nach ärztlicher Verordnung einnehmen.
  4. MPU und Führerscheinentzug: Bei Verkehrskontrollen kann ein Drogentest angeordnet werden. Wenn dieser positiv ausfällt, könnte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen. Es ist daher entscheidend, dass du immer in der Lage bist, nachzuweisen, dass du Cannabis aus medizinischen Gründen und entsprechend der Verschreibung deines Arztes einnimmst.
  5. Vorsichtsmaßnahmen: Als Faustregel gilt, dass du nicht fahren solltest, wenn du dich beeinträchtigt fühlst. Die Selbstbeurteilung deiner Fahrtüchtigkeit ist entscheidend, und im Zweifel ist es immer sicherer, auf das Fahren zu verzichten.

Die beste Vorgehensweise ist, diesen Themenkomplex offen mit deinem behandelnden Arzt zu besprechen und dich eventuell auch rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du alle Vorschriften einhältst und deine Mobilität so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Nochmals willkommen in der Gemeinschaft! Es ist immer gut, solche Fragen zu stellen und sich zu informieren.

Das sehe ich anders. Wegen eines ordnungsgemäß verschriebenen Medikamentes darf dich kein Arbeitgeber benachteiligen. Wenn du aber z.B. einen unverschuldeten Betriebsunfall hast und man findet heraus, dass du während der Arbeit unter Btm-Einfluss standst und dies verschwiegen hast, würde ich darauf wetten, dass man dir daraus einen Strick dreht.
Aber gut, hier treffen 2 verschiedene Meinungen aufeinander, die man nicht unbedingt ausdiskutieren muss. Es liegt wahrscheinlich an jedem Einzelnen selbst, wie er sein Verhältnis zum Arbeitgeber und dessen Einstellung zu Medikamenten einschätzt.
Spätestens ab Inkrafttreten der (Teil-) Legalisierung ist medizinisches Cannabis ja kein Betäubungsmittel mehr und sollte somit wie „normale“ Medizin auch im Beruf kein Problem mehr darstellen #hüstel#.

1 „Gefällt mir“