Die Teilnahme von Cannabispatienten am Straßenverkehr von Dr. med. Franjo Grotenhermen

Ich zitiere Auszüge aus https://dr-grotenhermen.de/wp-content/uploads/2023/12/Fuehrerschein_Praxiswebseite_12_2023.pdf und empfehle die Passagen und Abbildungen selbst zu überprüfen.

Werden Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr von der Polizei kontrolliert, so droht der Verlust
des Führerscheins, sobald die THC-Konzentration im Blutserum 1 Nanogramm/Milliliter
überschreitet. Werden ärztlich verschriebene THC-haltige Medikamente ordnungsgemäß
eingenommen, so gilt für diese Betroffenen das sogenannte Medikamentenprivileg und damit kein
Grenzwert. Cannabis-Patienten dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Dennoch gibt es
immer wieder Probleme, da es viele Polizeibeamte, Führerscheinstellen und MPU-Stellen gibt, die
etwas dagegen haben, dass Cannabispatienten am Straßenverkehr teilnehmen. Daraus entstehen
dem Patienten häufig erhebliche Probleme. Nach dem Führerscheinverlust folgt nicht selten auch der
Verlust des Arbeitsplatzes. Wie man diesen Problemen aus dem Weg gehen oder besser mit ihnen
umgehen kann, beschreibt dieser Artikel.
Die Dauer der Beeinträchtigung variiert
Die Dauer der Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nach der Verwendung von Cannabis variiert sehr
stark zwischen verschiedenen Personen, bei meinen Patienten zwischen wenigen Minuten und 10
Stunden. In einer klinischen Studie aus Australien mit 26 gesunden gelegentlichen
Cannabiskonsumenten verursachte THC 40 bis 100 Minuten nach dem Konsum, jedoch nicht mehr
nach 4 bis 5 Stunden, Beeinträchtigungen. Dies legt auch die Abbildung 1 nahe, nach der das
subjektive Hochgefühl nach etwa 2-3 Stunden weitgehend normalisiert ist.
Die Teilnehmer absolvierten Fahrversuche auf der Straße. Bei regelmäßiger Einnahme reduziert sich
im Laufe der Zeit die psychomotorische Beeinträchtigung durch THC, sodass Patienten, die
regelmäßig Medikamente auf Cannabisbasis erhalten, nach einigen Monaten und Jahren kaum noch
beeinträchtigt sind.

Keine Korrelation zwischen THC im Blut und psychomotorischer Beeinträchtigung
Das Vorhandensein von THC-Konzentrationen in Blut oder Speichel ist ein unzuverlässiger Indikator
für eine beeinträchtigte Fahrleistung. So berichteten die US-amerikanischen Autoren in einer
Übersicht zum Thema aus dem Jahr 2021: „Der Gesetzgeber würde sich zwar Daten wünschen, die
einen direkten Zusammenhang zwischen dem THC-Gehalt im Blut und der Beeinträchtigung der
Fahrtüchtigkeit aufzeigen, der mit dem von Alkohol vergleichbar ist, aber die sehr unterschiedlichen
pharmakokinetischen Eigenschaften der beiden Substanzen (…) machen dieses Ziel unrealistisch.“
Im Gegensatz zu Alkohol ist THC kaum oder nicht wasserlöslich, sodass es sich nicht gleichmäßig in
unserem Körper, der beim Erwachsenen zu etwa 65 Prozent aus Wasser besteht, verteilt. Da gibt es
keine Korrelation zwischen der THC-Konzentration im Gehirn und im Blut.

Sichere Fahrweise von Cannabis-Patienten
Gemäß einer Studie von Professor Peter Strohbeck-Kühner vom Institut für Rechts- und
Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg können Patienten, die cannabisbasierte Medikamente
einnehmen, im Allgemeinen gut abschätzen, wann sie nach der Einnahme ihres Medikamentes
wieder fahrtüchtig sind und zeigten „eine sichere und vorausschauende Fahrweise“. Die Ergebnisse
wurden unter dem Titel „Medizinal-Cannabis: Fahrverhalten im Realverkehr“ im Jahr 2021 in der
Zeitschrift für Verkehrssicherheit (September 2021, Seiten 173-174) veröffentlicht.
„Im Rahmen einer Studie am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums
Heidelberg wurde mit 30 Probanden im Alter von 24-57 Jahren (MW = 38 Jahre), davon 21 männlich,
9 weiblich, die ärztlich verordnetes Cannabis einnehmen, eine standardisierte psychologische
Fahrverhaltensbeobachtung (FVB) im realen Straßenverkehr durchgeführt. (…)
Dabei wurden an genau definierten Messpunkten die Fahrdimensionen Orientierung,
Aufmerksamkeit/Konzentration, Risikobezogene Selbstkontrolle und Handlungszuverlässigkeit erfasst.
Vor der FVB erfolgte eine Krankheitsanamnese sowie eine Exploration der aktuellen
Medikamenteneinnahme, der subjektiv erlebten Medikamentenwirkung sowie der früheren
Drogenkonsumgewohnheiten. Im Anschluss an die FVB erfolgte eine Blut- und Urin-Entnahme zur
Bestimmung der THC-Spiegel sowie eine ärztliche Untersuchung analog der polizeiärztlichen
Untersuchung.“
Und weiter: „Die Ergebnisse der Studien zeigen, dass trotz der teilweise sehr hohen Serumwerte des
THCs (MW = 17,3 ng/ml) die meisten Probanden eine sichere und vorausschauende Fahrweise
zeigten. Lediglich zwei Probanden erfüllten die Kriterien der FVB nicht und weitere zwei zeigten
gewisse Einschränkungen der Fahrleistung. Die Leistungen der Probanden einer hinsichtlich Alter und
Geschlecht vergleichbaren Kontrollgruppe genügten zwar durchgängig den Anforderungen der FVB,
sie waren aber nicht besser als die der Cannabispatienten. (…) Die Anzahl der festgestellten Fahrfehler
korrelierte nicht mit den THC-Werten. Des Weiteren fand sich bei der ärztlichen Untersuchung bei
vielen Probanden auch eher weniger Hinweise auf den Konsum von Cannabis oder auf
Ausfallserscheinungen.“
Die Autoren schlussfolgerten, dass die Ergebnisse der Studie dafür sprechen, „dass die meisten
Patienten, die unter dem akuten Einfluss teilweise sehr hoher Cannabiskonzentrationen sich einer
standardisierten Fahrverhaltensbeobachtung im Realverkehr unterzogen haben, den Anforderungen
zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs genügten. Die teilweise sehr auffällige Fahrweise einer
kleinen Patientengruppe lässt eine Leistungsüberprüfung von Cannabispatienten sinnvoll erscheinen.“
Unklar bleibt, warum der Autor der Auffassung ist, dass seine Studie eine Leistungsüberprüfung von
Cannabispatienten legitimiere. Schließlich waren die Kontrollpersonen nicht weniger beeinträchtigt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Anforderungen an Fahrsicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit werden im
Straßenverkehrsgesetz, die rechtlichen Anforderungen an die Fahreignung in der
Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Die Fahrsicherheit bezeichnet die aktuelle Sicherheit bei der
Teilnahme am Straßenverkehr, während sich die Fahreignung auf die grundsätzliche Fähigkeit zur
Teilnahme am Straßenverkehr bezieht. Ungeeignet sind nach dem Gesetz beispielsweise Personen
mit bestimmten Erkrankungen, wie akute Epilepsie oder starken Einschränkungen der Sehkraft, aber
auch Alkoholabhängigkeit und Drogenkonsum.
Wie sind Fahrsicherheit und Fahrtüchtigkeit geregelt?
Anforderungen an die Fahrsicherheit bzw. Fahrtüchtigkeit bei der Einnahme von Alkohol und Drogen
wird im Paragraf 24 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Im zweiten Absatz heißt es dort:
„(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift
genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung
liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht,
wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall
verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
Dieser Paragraf im Straßenverkehrsgesetz beschreibt das Medikamentenprivileg. Dieses Privileg der
Teilnahme am Straßenverkehr bei der medizinischen Verwendung von cannabisbasierten
Medikamenten besteht danach nur, wenn das Medikament „bestimmungsgemäß“ eingenommen
wird. Patienten müssen sich also genau an die Dosierungsanleitung halten.
Der Leiter der Bundesopiumstelle wies vor mehr als 10 Jahren darauf hin, dass dieses
Medikamentenprivileg auch für Patienten gilt, die im Rahmen einer ärztlich begleiteten
Selbsttherapie aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis zwischen 2007 und 2017 Cannabis aus der
Apotheke verwendeten. So heißt es in einem Schreiben des Leiters der Bundesopiumstelle
Dr. Cremer-Schaeffer an den Vorsitzenden der ACM Dr. Franjo Grotenhermen vom 07.02.2011: „Aus
klinischer Sicht ist die ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis, zumindest sobald eine gleich
bleibende Dosierung erreicht ist, bezüglich der möglichen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum Führen
eines Kraftfahrzeugs der Therapie mit einem verschriebenen Arzneimittel vergleichbar. Cannabis wird
in diesen Fällen als Arzneimittel angewendet, der Arzt hat eine Dosierungsempfehlung abgegeben
und der Patient wendet Cannabis bestimmungsmäßig an. Lediglich eine Verschreibung liegt nicht
vor.“
Wie ist die Fahreignung geregelt?
Anforderungen an die Fahreignung sind in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Der Paragraf 14
verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen,
wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nach dem
Betäubungsmittelgesetz, eine Einnahme von Betäubungsmitteln oder ein Missbrauch von
psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln vorliegt. Voraussetzung für die Anordnung der
Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist, dass hinreichend konkrete
Verdachtsmomente vorliegen, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung ist ein ärztliches Gutachten beizubringen, wenn Tatsachen die
Annahme begründen, dass „missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder
anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen“ besteht, nicht jedoch, wenn Medikamente – dazu zählen
auch medizinisch eingesetzte Cannabisprodukte bzw. Cannabinoide – vom Arzt verschrieben wurden
und bestimmungsgemäß eingenommen werden.
Beginn einer Cannabistherapie
Zu Beginn einer Cannabistherapie sollte der behandelnde Arzt seinen Patienten über die möglichen
Gefahren der Cannabiseinnahme in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
informieren. Insbesondere sollte er darauf hinweisen, dass Cannabis nicht mit Alkohol kombiniert
werden sollte. Wer als Cannabispatient regelmäßig Alkohol konsumiert, auch wenn dies nur am
Wochenende passiert, dem droht der Verlust des Führerscheins. Einige Begutachtungsstellen für die
Kraftfahreignung (MPU-Stellen), insbesondere die Begutachtungsstellen des TÜV, haben auch
Patienten durch die Prüfung fallen lassen, die angegeben hatten, nur sehr selten Alkohol zu
konsumieren.
Verhalten bei einer Polizeikontrolle
Der Cannabisausweis oder andere Hinweise auf eine legitime Therapie mit cannabisbasierten
Medikamenten schützen nicht vor der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei und einer
Überprüfung der Fahreignung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wer sich also den Stress
des drohenden Führerscheinverlustes ersparen möchte, sollte durch ein klares und vielleicht etwas
überraschend anmutendes Verhalten bei einer Polizeikontrolle vermeiden, in diese Mühle der
Bürokratie zu geraten.
Wichtig: Geben Sie sich nicht als Cannabispatient zu erkennen. Sie dürfen dafür auch lügen und
sollten dies auch, denn Sie müssen sich bei der Polizei nicht selbst belasten. Diese Informationen
habe ich von einem Polizeibeamten, der auch eine Ausbildung zum Kommissar absolviert hat. Er
kennt seine manchmal übereifrigen Kollegen gut.
Im Detail empfiehlt sich das folgende Vorgehen:

  1. Halten Sie Ihren Wagen aufgeräumt! Lassen Sie nichts rumliegen, was auf einen Cannabiskonsum
    oder anderen Drogenkonsum, inklusive Alkohol, hindeuten könnte! Informieren Sie Mitfahrer, dass
    Sie offiziell kein Cannabis einnehmen und zu diesem Thema eventuell auch lügen werden!
  2. Bei einer Polizeikontrolle bleiben Sie freundlich und sollten zunächst den Beamten nach dem
    Anlass der Kontrolle fragen, zum Beispiel: „Was gibt es?“ „Habe ich was ausgefressen?“ Sollte der
    Beamte dann entgegnen, dass es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt, kann er später
    nicht behaupten, Sie wären im Straßenverkehr auffällig gewesen, beispielsweise durch
    Schlangenlinien-Fahren. Einige Patienten mussten leider erfahren, dass ihnen nach der Offenbarung
    ihres Patientenstatus vom Beamten eine mangelnde Fahrsicherheit unterstellt wurde.
  3. Die folgenden Fragen sollten Sie mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten:
    Haben Sie Alkohol oder Drogen eingenommen?
    Haben Sie Medikamente eingenommen?
    Nehmen Sie Cannabis aus medizinischen Gründen ein?
    Es ist wichtig, dass Sie auch die zweite und dritte Frage verneinen. Zeigen Sie nicht den
    Cannabisausweis oder irgendwelche anderen Dokumente Ihres Arztes vor.
  4. Falls der Polizeibeamte die Vermutung hat, dass Sie Medikamente oder Drogen eingenommen
    haben und Sie um eine Urinprobe bittet, lehnen Sie dies ab. Bleiben Sie freundlich, aber Sie sind nicht
    zur Mitwirkung verpflichtet. Sagen Sie einfach, dass Sie das nicht möchten. Auch wenn der Beamte
    versucht, Ihnen mit einer Taschenlampe in die Augen zu leuchten, lehnen Sie das ab.
  5. Jetzt muss der Polizeibeamte entscheiden, ob er gegen Ihren Willen eine Blutentnahme verlangen
    soll oder Sie weiterfahren lässt. Für eine Blutentnahme muss es einen Anfangsverdacht geben. Wenn
    er Sie zu einer Blutentnahme auffordert, müssen Sie der Aufforderung nachkommen. Es ist wichtig,
    dass Sie weiterhin nicht ihren Patientenstatus offenbaren.
  6. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man den Arzt, der dann die Blutentnahme
    durchführt, informiert, dass man Cannabis als Medizin einnimmt. Der oben zitierte Polizeibeamte riet
    mir, auch dem Arzt nichts zu sagen, weil die blutentnehmenden Ärzte oft mit der Polizei verbunden
    sind.
    Verhalten gegenüber der Führerscheinstelle
    Da man im Blut von Cannabis-Patienten im Allgemeinen THC nachweisen wird, wird es nach einigen
    Wochen einen Bußgeldbescheid und später auch ein Schreiben von der Führerscheinstelle geben. Sie
    machen dann folgendes:
  7. Wenn der Bußgeldbescheid kommt, offenbaren Sie mit einem ärztlichen Attest Ihren
    Patientenstatus und zahlen das Bußgeld nicht.
  8. Auch wenn die Führerscheinstelle nach einigen Wochen an Sie herantritt und Sie auffordert, den
    Führerschein abzugeben, offenbaren Sie mit einem ausführlichen ärztlichen Attest Ihren
    Patientenstatus. Im Allgemeinen ist diese Situation dann überstanden.
    Es ist meistens nicht erforderlich, einen Anwalt einzuschalten. Erst wenn es Probleme gibt, ist es
    sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht, der sich mit der Thematik auskennt, einzuschalten.
    Verhalten bei der MPU
    Ordnet die Führerscheinstelle eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zur
    Begutachtung Ihrer Fahreignung an, so kommt es auf die folgenden Aspekte an:
  9. Es gibt Begutachtungsstellen, bei denen die beteiligten Psychologen und Ärzte – man muss es
    leider so sagen – Sie reinlegen wollen. Dies trifft insbesondere für die Begutachtungsstellen des TÜV
    zu. Mir liegt eine E-Mail vor, in der eine Ärztin des TÜV Nord an eine Führerscheinstelle über einen
    Patienten, der beim TÜV Nord getestet werden soll, schreibt: „Ich glaube nicht, dass wir die
    Untersuchung ablehnen können. Ich glaube aber auch kaum, dass er positiv werden kann. Somit ist
    der Ärger vorprogrammiert.“ Die Mitarbeiterin des TÜV geht also davon aus, dass der Betroffene
    durchfallen wird, obwohl sie ihn noch gar nicht kennt. Ein anderer Patient, der beim TÜV durch die
    MPU gefallen ist, schrieb mir nach der Begutachtung: „Während ich im Warteraum war, habe ich ein
    Gespräch des Arztes und seiner Bürokraft mitbekommen, wo die Äußerungen gefallen sind „Ich muss
    gucken, dass ich ihn wegen des Zettels und den Haaren festnageln kann, dann war‘s das für ihn“.“
  10. Sie wurden von Ihrem Arzt über die Risiken der Cannabisverwendung im Zusammenhang mit der
    Teilnahme am Straßenverkehr aufgeklärt, insbesondere über das Alkoholverbot bei der
    medizinischen Cannabiseinnahme.
  11. Sie halten sich strikt an die Dosierungsanleitung.
  12. Bei einem Wechsel der Cannabissorte machen Sie eine Pause, bevor Sie wieder am Straßenverkehr
    teilnehmen, bis Sie sich wieder sicher fühlen.
  13. Sie verwenden keine anderen Drogen und keinen Alkohol.
  14. Sie prüfen sich vor jeder Fahrt, ob Sie sich fit genug fühlen, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
  15. Sie wissen genau, wie lange Sie nach der letzten Cannabiseinnahme warten müssen, bevor Sie am
    Straßenverkehr sicher teilnehmen können. Sie haben diesen Zeitraum mit Ihrem Arzt besprochen.
    Schlussfolgerung
    Als Cannabispatient kann man durch ein korrektes Verhalten Probleme mit der Führerscheinstelle
    meistens vermeiden. Es ist wichtig, dass man sich der Tatsache bewusst wird, dass die Mitglieder des
    Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) auch die Teilnahme von
    Cannabispatienten am Straßenverkehr grundsätzlich ablehnen. Zu den Mitgliedern zählen unter
    anderem Polizeibeamte und Staatsanwälte. Ich habe vor einiger Zeit vor Mitgliedern des BADS einen
    Vortrag zum Thema gehalten und war über diese Haltung überrascht. Es gibt nicht wenige Akteure in
    diesem Bereich, die ihre eigene Agenda der Cannabisprohibition verfolgen. Daher ist es wichtig, sich
    zu informieren und beispielsweise vor dem geistigen Auge durchzuspielen, wie Sie sich bei einer
    Polizeikontrolle richtig verhalten und damit schützen können.
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