Entwurf CannG. Weitreichende Einnahmeverbote für medizinisches Cannabis per Vaporizer geplant

Mit Brownies (oder mit/in was auch immer Cannabis verbacken wurde) meine ich, dass deren Verzehr in den Verbotszonen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Jetzt soll mir bitte mal jemand erklären, woran man „innerhalb der Sichtweite“ der zu schützenden Einrichtung erkennen kann, dass ich einen Brownie mit Cannabis genieße.
Oder bricht im Umkreis jeder Schule jetzt Panik aus wenn jemand einen selbstgebackenen Brownie, Muffin, Keks, Rüblikuchrn (und was sonst noch geeignet ist) verzehrt?