Entwurf CannG. Weitreichende Einnahmeverbote für medizinisches Cannabis per Vaporizer geplant

Ja, mag nach Worst-Case-Szenario klingen, in Bayern während eines Straßenfestes aber sehr wahrscheinlich. Und das angedrohte Bußgeld beliefe sich dann auch „nur“ auf 500,-€!!! Sicherheitshalber geht dann noch ein Hinweis an die Führerscheinstelle. Mit einem guten Anwalt und dem nötigen Kleingeld, kann man vielleicht das Schlimmste verhindern, aber es kostet definitiv Geld und zusätzlich Nerven.
Vmtl. wird ein siegreicher Einzelfall auch nicht viel bewirken und des Ministerpräsidenten Schergen werden weiter gegen Cannabis-Konsumenten vorgehen. Ich hoffe nur, dass alle, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind oder gerne mal einen [Joint] durchziehen wollen kapiert haben, welche Partei(en) man in Bayern besser nicht mehr wählen sollte :wink:
Gerne würde ich „Republikflucht“ begehen und aus Bayern wegziehen, ist mit 3 Schülern/Student:innen im Haushalt leider keine sehr realistische Option.

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Mit ‚Worst Case Szenario‘ meinte ich, dass vermutlich kaum jemand mitbekommen wird, wenn du dir nen HaschBrownie reinziehst, ausser du erzählst es jedem und dann kommt es - wie auch immer - auch noch zu eine Polizeieinsatz, nach welchem du dann schlimmsten Falls ein Bußgeld zahlen musst.

Ist das Gesetz in Kraft? Oder doch nur ein Entwurf?

Das Gesetz ist seit 1.4. in Kraft. Darin ist geregelt, dass die Bußgeldkataloge Ländersache sind.
Patientinnen und Patienten betrifft ja vieles eh nicht, genauso wie Stecklinge und alles, was nicht mit dem Begriff ‚Cannabis‘ im KCanG definiert ist.

Ob ein Katalog schon gilt, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall könnte man mancherorts denken, dass Cannabis neuerdings verboten wäre.

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Es geht um den § 1 Abs. 8 a
Des is also schon gültig,oder?
Ich will meinen Führerschein wieder, da bin ich auf der Suche nach solchen § en, des wird noch ein Kampf werden aber ich lebe auf dem Lande und da ist es wichtig einen Führerschein zu haben.

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Ja, seit dem 1.4.2024

Danke , das war hilfreich :blush:

Aber der Fakt, dass du als Patient*in fahren dürftest gilt bereits ab März 2017

Könnte man also schon länger ausnutzen. Is‘ jezz nich neu

Ganz ehrlich, ich finde das Vape-Verbot ist eine ziemliche Unverschämtheit. Das ist absolut geruchsneutral und gefährdet auch niemanden. Man sollte lieber den Alkoholkonsum vor Kindern und Jugendlichen verbieten, besonders auf Saufgelagen wie z.B. dem Oktoberfest haben die Jüngeren einfach nichts verloren mMn.

Wir planen derzeit unseren eigenen CSC zu gründen und die Regularien dazu sind genauso unverständlich.

Ansonsten können wir wohl nur das beste hoffen, ich denke die Politik wird auch noch einige Anpassungen des CanG herausgeben.

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Das Thema CSC-Gründung ist dann doch schon recht umfangreich. Das war uns ja bewusst und dennoch frage ich mich, ob jemand hier im Forum sich mal von Anwälten oder anderen Dienstleistern beraten lassen hat?

Eine Freundin von mir hat von der Mary Jane mit jemanden von Canaru oder so ähnlich gesprochen. Kennt die jemand? Die sollen in diesem Bereich recht aktiv sein und auch Seminare und Beratungen anbieten. Kennt die jemand?

In unserem Freibad war geplant per Hausordnung ein generelles Cannabisverbot einzuführen.
Ich habe daraufhin Die Grünen im Landrat und die SPD Oberbayern angeschrieben und die Gelegenheit genutzt bzgl. Grenzwert im Straßenverkehr bei Patienten nachgefragt.
Die Neuauflage der Hausordnung wurde für’s Erste gestoppt und soll nochmal überarbeitet werden. Bei den Bademeistern nachgefragt, bekam ich nachdem Rücksprache mit Vorgesetzten genommen wurde die Erlaubnis mein Medikament im Freibad einzunehmen.

Ansonsten hat mir seitens der SPD die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge eine Antwort geschrieben, welche ich hier auszugsweise zu Verfügung stelle. Sollte dies gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen, bitte ich die Admins um einen kurzen Hinweis.

Hier nun der Auszug aus der Mail von Frau Wegge:

…Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt nicht nur für Medizinalcannabis sondern für alle Medikamente. Hintergrund ist dabei klar, dass eine „gut eingestellter“ Schmerzpatientin sicherer im Verkehr unterwegs ist (als ohne Schmerzmittel). Diese Regel wird auch durch die Einführung des 3,5ng Grenzwertes nicht geändert.
Natürlich sieht die Situation in manchen Fällen anders aus - vor allem wenn mehr Cannabis konsumiert wird, als eigentlich vom Arzt oder der Ärztin verschrieben ist. Oder aber auch in Fällen, in denen einfach am Straßenverkehr teilgenommen wird ohne die ärztliche Freigabe dafür zu haben. Wichtig ist auch, dass eine tatsächlich berauschte Teilnahme am Straßenverkehr darüber hinaus nicht nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß §24a StVG ist, sondern auch eine Straftat gemäß §316 StGB ist. Dafür ist es dann gleichgültig, ob das Betäubungsmittel legal oder illegal eingenommen wurde. Wenn ein
e Cannabispatient*in also durch Fahrunsicherheiten auffällt oder deshalb einen Unfall verursacht, kann er bzw. sie zwar nicht wegen der Ordnungswidrigkeit belangt werden, sehr wohl aber für die Straftat…

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Aber leider gild des neue Gesetz in meinem Landkreis nicht. Ich bin Patient und da kann ich nicht mehr fahren. Es ist traurig was man sich da anhören muss. Da wird man sogar am Telefon ausgelacht wenn man den Führerschein wieder will als Patient.

Das Gesetz gilt in Deutschland in jedem Landkreis.

In Bayern ist das anders

nein. ist es nicht. du solltest dich wohl besser informieren, bevor du sowas ins internet schreibst

du solltest hier niemanden bevormunden oder maßregeln.Danke

Mit euren Falschinformationen ist niemanden geholfen.

Du musst ja ein weltweit anerkannter Experte sein,Wow!

Nein, ich kann googeln.