Entwurf CannG. Weitreichende Einnahmeverbote für medizinisches Cannabis per Vaporizer geplant

Ja, mag nach Worst-Case-Szenario klingen, in Bayern während eines Straßenfestes aber sehr wahrscheinlich. Und das angedrohte Bußgeld beliefe sich dann auch „nur“ auf 500,-€!!! Sicherheitshalber geht dann noch ein Hinweis an die Führerscheinstelle. Mit einem guten Anwalt und dem nötigen Kleingeld, kann man vielleicht das Schlimmste verhindern, aber es kostet definitiv Geld und zusätzlich Nerven.
Vmtl. wird ein siegreicher Einzelfall auch nicht viel bewirken und des Ministerpräsidenten Schergen werden weiter gegen Cannabis-Konsumenten vorgehen. Ich hoffe nur, dass alle, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind oder gerne mal einen [Joint] durchziehen wollen kapiert haben, welche Partei(en) man in Bayern besser nicht mehr wählen sollte :wink:
Gerne würde ich „Republikflucht“ begehen und aus Bayern wegziehen, ist mit 3 Schülern/Student:innen im Haushalt leider keine sehr realistische Option.

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Mit ‚Worst Case Szenario‘ meinte ich, dass vermutlich kaum jemand mitbekommen wird, wenn du dir nen HaschBrownie reinziehst, ausser du erzählst es jedem und dann kommt es - wie auch immer - auch noch zu eine Polizeieinsatz, nach welchem du dann schlimmsten Falls ein Bußgeld zahlen musst.

Ist das Gesetz in Kraft? Oder doch nur ein Entwurf?

Das Gesetz ist seit 1.4. in Kraft. Darin ist geregelt, dass die Bußgeldkataloge Ländersache sind.
Patientinnen und Patienten betrifft ja vieles eh nicht, genauso wie Stecklinge und alles, was nicht mit dem Begriff ‚Cannabis‘ im KCanG definiert ist.

Ob ein Katalog schon gilt, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall könnte man mancherorts denken, dass Cannabis neuerdings verboten wäre.

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Es geht um den § 1 Abs. 8 a
Des is also schon gültig,oder?
Ich will meinen Führerschein wieder, da bin ich auf der Suche nach solchen § en, des wird noch ein Kampf werden aber ich lebe auf dem Lande und da ist es wichtig einen Führerschein zu haben.

Ja, seit dem 1.4.2024

Danke , das war hilfreich :blush:

Aber der Fakt, dass du als Patient*in fahren dürftest gilt bereits ab März 2017

Könnte man also schon länger ausnutzen. Is‘ jezz nich neu