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Endlich mal gute Nachrichten
FREISPRUCH am Landgericht Dortmund. Im Berufungsverfahren ist das Gericht meiner Argumentation gefolgt und hat - gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft - bei meinem Mandanten das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands gemäß § 34 StGB anerkannt. Der Besitz (und Anbau) einer nicht geringen Menge an Cannabis war gerechtfertigt.
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