moin. heute hat mich ein kumpel auf diese frage gebracht…ist es möglich das privat bezahlte medikament von der steuer abzusetzen? laut google sei das möglich…hat jemand damit erfahrungen?
Moin Alex. Sag, hast du zufällig einen Link für uns, der die Aussage bestätigt? Lg
Einfach alle Quittungen beim Finanzamt mit Antrag/Steuer (jährliche Belastungsgrenze) abgeben. Kann man auch vier Jahre rückwirkend machen. Das waren bei mir damals um die 2.500,00 EUR Rückzahlung (vier Jahre). Schönes und erholsames Wochenende.
Beste Grüße
Frankie
top. schade das solche wichtigen infos nicht ankommen beim privat patienten. danke
Also meine Frau ist auch Patienten.
Leider noch privat
aber sie kommt was einreichen und hat Geld zurück bekomme. Morgen frage ich mal.
Frau wo die Steuer mach nach .
Wie und gebe Bericht .
Ja es geht. Habe auch um 2.200 Rückerstattung bekommen. War übrigens sehr aufwedig: alle Beläge Rezept, Kontozahlung und Rechnung für jeder einzelne Monat. 350€ wurde nicht anerkannt, Widerspruch eingelegt, nun ist der Fehlbetrag auch da😁
Funktioniert ohne Probleme:
In Deutschland können Patienten die Kosten für medizinisches Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dies ist als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) möglich.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
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Ärztliche Verordnung: Das Cannabis muss ärztlich verschrieben sein. Zwangsläufigkeit: Die Ausgaben müssen zwangsläufig entstehen, also aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein.
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Zumutbare Eigenbelastung: Nur der Betrag, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, kann abgesetzt werden. Diese Belastungsgrenze hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
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Nachweis: Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) muss der Nachweis der Zwangsläufigkeit durch eine ärztliche Verordnung erbracht werden.
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Nicht erstattete Kosten: Nur selbst getragene Kosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, können geltend gemacht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit von der individuellen Situation abhängt und im Zweifelsfall ein Steuerberater konsultiert werden sollte.
Quellen: