Reform für Cannabis als Medizin in der GKV

Der G-BA hat am 07.11.2023 beschlossen, dass der Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Facharztgruppen abhängig vom behandelten Krankheitsbild entfallen soll, sofern der Arzt eine vordefinierte Zusatzausbildung besitzt, welche nicht speziell Cannabis betrifft.

Außerdem werden den Kassen und dem MDK Fristen gesetzt um zu bescheiden.

Die Änderungen treten voraussichtlich am Ende eines Entscheidungsprozesses in Kraft, wenn der Beschluss im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird.

Siehe Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel) - Gemeinsamer Bundesausschuss

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Hallo und danke für die Info!
Bis 11.12. sollen die Stellungnahmen aus Fachkreisen an den G-BA eingesandt werden, dann dauert das ja alles noch… Ich denke die ACM wird ihre Stellungnahme veröffentlichen.

Ich kann den Inhalt der Reform nicht genau verstehen. Kannst du oder jemand es genauer erklären? L.G.

Wenn die Änderungen in Kraft treten, dann können Patienten ohne Kostenübernahme ihr Rezept über einen Facharzt mit einer Zusatzausbildung für das zu behandelnde Krankheitsbild bekommen (siehe Link). Außerdem werden den Kassen für beantragte Kostenübernahmen Fristen gesetzt.

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Das klingt fast zu schön um wahr zu sein! Besonders auch für die Patienten mit psychiatrischen Diagnosen. Was könnte der Haken sein? Ich sehe hier vor allem als Schwierigkeit den allgemeinen Ärztemangel und dann noch den speziellen Mangel an aufgeklärten Ärzten die bereit sind, Cannabis zu verschreiben. Dies insbesondere für die Psychiatrie…