Widerspruch Krankenkasse

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier. Ich habe seit einigen Jahren Cannabis als Selbstmedikation erfolgreich eingesetzt. Nun hat ein befreundeter Arzt für mich einen Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt.
Der Antrag wurde abgelehnt, ich bin grade im Widerspruchsverfahren. Den Widerspruch schreibe ich selbst.
Für die Zwischenzeit hat mein Arzt mir schon ein Privatrezept ausgestellt.

Meine wesentliche Frage ist folgende:
Ist es eurer Erfahrung nach sinnvoll im Widerspruch darzulegen, dass

  1. seit einigen Jahren bereits Selbstmedikation mit nicht legal beschafftem Cannabis erfolgt ist?
    oder
  2. dass bereits Erfolge mit auf Privatrezept verordnetem Cannabis erzielt wurden?

Wenn ihr hier etwas wisst, würde ich mich sehr über Tipps freuen.

Falls der Eintrag an der falschen Stelle eingestellt ist: Sorry, ich bin ganz neu hier.

Danke euch!

LG

2 „Gefällt mir“

Hallo ich kann dem Beitrag von Hasemaus nur zustimmen. Hier ist mE alles richtig dargelegt und gut begründet.
Wichtig ist auch, möglichst die Wirkung, Nebenwirkung, Nichtwirkung aller bisher genommener Wirkstoffgruppen u d alle Einnahmezeiträume insb. der Opioide, Neurokeptika u.ä. genau zu beschreiben. Dabei kann das WHO Stufenschema zur Schmerzbehsndlung herangezogen werden.
Alles Gute
Schreib mal ob es geklappt hat.
Gruss

2 „Gefällt mir“

Ihr Beiden,

ich danke euch sehr für eure Rückmeldungen. Die helfen mir in jedem sehr Fall weiter.

Ich bin mal gespannt und werde berichten :smile:

1 „Gefällt mir“

Ahja, die Hauptdiagnose ist Depression… Nebendiagnose wäre Tinnitus Schweregrad III… Nur damit ihr wißt, worum es geht. Körperliche Schmerzen habe ich glücklicherweise nicht…

Leider sind die Krankenkassen bei psychiatrischen Diagnosen häufig ablehnen, dennoch viel Erfolg dabei :muscle:t2:

1 „Gefällt mir“

Hi flytrap,

also von mir bekommst du zweimal ein klares „ja“.

Die Evidenzen für Cannabinoide sind aus den verschiedenen allgemein bekannten Gründen sehr dünn, weshalb eine begründete Aussicht auf Erfolg bei Therapie maßgeblich ist. Der Gesetzestext wurde vom Gesetzgeber auch entsprechend formuliert, laut Pharagraph 31 Absatz 6 SGB V ist es kein „und“ sondern ein „oder“. Die Richtlinien für die ärztliche Gutachter Tätigkeit des medizinischen Dienstes erlauben den Gutachtern restriktiv vorzugehen, deshalb enthält der Algorithmus für die Beurteilung von Anträgen auf Kostenübernahme vermutlich auch einen Fehler, dort heißt es nämlich „und“. Das heißt viele Anträge werden abgelehnt, weil überzogene Forderungen gestellt werden, die sich vor Gericht nicht untermauern lassen. Dort läuft man dann jedoch Gefahr, dass das hohe Gericht sich das unbequeme Thema schnell vom Hals schafft, indem Verfahrensfehler angegeben werden.

LG Andrea

1 „Gefällt mir“

Mein Tipp: Achte auf Einhaltung von Fristen und halte dich bedeckt was dein persönliches Arzt-Patienten-Verhältnis betrifft.

1 „Gefällt mir“

Ich möchte allen nochmal ganz herzlich für die Rückmeldung danken.
Ihr habt mir viele gute und wichtige Hinweise gegeben. Ich habe mittlerweile den Widerspruch an die Kasse gesandt und dabei natürlich nichts davon erzählt, dass ich mit dem verschreibendem Arzt befreundet bin.
Ich habe die starken Nebenwirkungen bisheriger Therpieversuche mit „klassischen“ Antidepressiva genau dargelegt und auch berichtet, welche positiven Effekte bei Cannabis, welches ich aktuell schon auf Privatrezept erhalte, eingetreten sind.
Ich bin selbst in einem sozialen Beruf in enger Verzahnung zum Gesundheitswesen tätig, weshalb es mir nicht schwer fällt, entsprechend zu formulieren.

Ich halte euch auf dem Laufenden, wie der Fall ausgeht.

:slight_smile:

5 „Gefällt mir“