Zum Urteil des Bundessozialgericht/ Kostenübernahme

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Ich erwarte ein Termin beim LSG Essen, bin dann mal gespannt

Zu begrüßen ist, dass der Senat die frühere Cannabisabhängigkeit nicht als Ausschlusskriterium für eine Kostenübernahme durch die Kassen sieht. Auch der Einschätzung einiger Kassen, es sei zwingend ein BtM-Rezept zur Genehmigung vorzulegen, hat das BSG eine Absage erteilt.

Der Teil klingt ja schon mal gut. Dafür scheint die Ärzteschaft jetzt noch mehr Arbeit bei der Begründung zu bekommen :frowning: