Entwurf CannG. Weitreichende Einnahmeverbote für medizinisches Cannabis per Vaporizer geplant

*edit: ich habe eine Zusammenfassung in dem Post „Keine Einschränkungen für Patient:innen“ gedropped.

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Danke für’s Aufdröseln. Sehe ich genauso und bin genauso verwirrt.
Ich habe mal einen Brief an die SPD Bayern geschickt, mit der Bitte, die Abstandsflächen farbig auf dem Boden markieren zu lassen. Bei den Bußgeldern in Bayern kann man diesen Service eigentlich verlangen. Das ist ja wie ein Bußgeld für „Parken außerhalb der markierten Flächen“, ohne dass überhaupt was markiert wäre.

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§24 MedCanG ist leider ein Unding. Konkret heißt das doch, keine legale Einnahme in der Fußgängerzone und anderen Verbotszonen wie, im Freibad, auf Volksfesten, in Vergnügungsparks, auf Spielplätzen als betreuendes Elternteil, etc etc Vermutlich auch nicht auf Bahnhöfen, in Flughäfen, usw.

Man hätte generell, auch für Freizeitkonsumenten, wenigsten einfach eine Gleichbehandlung mit Tabak machen können, für Patienten ist die jetzige Regelung einfach schlecht.

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Willkommen im Club AshySlashy :wave:
Schön, dass dein erster Beitrag bei mir gelandet ist.

Danke. Mir wärs lieber das Thema müsste es nicht geben. Kann jemand einschätzen ob man gegen den Artikel klagen könnte?

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Wo erkennst du diese Benachteiligung?
Ich finde solche Hinweise eben nicht im Gesetzestext. Weder im KCanG noch im MCanG.

Medizinisches Cannabis ist vom Begriff her nicht als ‚Cannabis’ definiert und kann somit mit den Einschränkungen nicht gemeint sein.

Ich habe meine Erkenntnisse in diesem verlinkten Post aufgedröselt:

Patientinnen und Patienten durften schon vor der Entkriminalisierung zB in Bahnhöfen inhalieren, bzw überall dort wo geraucht werden darf.

Meines Erachtens sind die Umstände für Patient:innen und Konsument:innen EINFACH NUR BESSER geworden.
Klar gibt es einiges zu bemängeln, aber die Zeit der Prohibition ist vorbei und daran sollten wir uns schleunigst gewöhnen.

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@holziffb

Gehüpft wie gesprungen - es wird in Paragraf 24 von inhaliertem medizinischen Cannabis gesprochen.

Kein Plan was du mit den Brownies vorhast.

Mit Brownies (oder mit/in was auch immer Cannabis verbacken wurde) meine ich, dass deren Verzehr in den Verbotszonen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Jetzt soll mir bitte mal jemand erklären, woran man „innerhalb der Sichtweite“ der zu schützenden Einrichtung erkennen kann, dass ich einen Brownie mit Cannabis genieße.
Oder bricht im Umkreis jeder Schule jetzt Panik aus wenn jemand einen selbstgebackenen Brownie, Muffin, Keks, Rüblikuchrn (und was sonst noch geeignet ist) verzehrt?

Das ist ein sehr spezifisches Worst Case Szenario.

Bei deinem Beispiel scheint es mir unumgehbar zu sein, DASS man in einem speziellen Einzelfall, als Patient:in oder Konsument:in verknackt werden kann.

Aber auch hier gibt es dank dem CanG positive Veränderungen:
Falls es eine Strafe gibt, wird es nur ein Bußgeld sein.

(Du wirst nicht überwacht.
Deine Wohnung wird nicht durchsucht.
Du behälst deinen Führerschein vermutlich.
und und und
vieles vieles mehr
…)

Ja, mag nach Worst-Case-Szenario klingen, in Bayern während eines Straßenfestes aber sehr wahrscheinlich. Und das angedrohte Bußgeld beliefe sich dann auch „nur“ auf 500,-€!!! Sicherheitshalber geht dann noch ein Hinweis an die Führerscheinstelle. Mit einem guten Anwalt und dem nötigen Kleingeld, kann man vielleicht das Schlimmste verhindern, aber es kostet definitiv Geld und zusätzlich Nerven.
Vmtl. wird ein siegreicher Einzelfall auch nicht viel bewirken und des Ministerpräsidenten Schergen werden weiter gegen Cannabis-Konsumenten vorgehen. Ich hoffe nur, dass alle, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind oder gerne mal einen [Joint] durchziehen wollen kapiert haben, welche Partei(en) man in Bayern besser nicht mehr wählen sollte :wink:
Gerne würde ich „Republikflucht“ begehen und aus Bayern wegziehen, ist mit 3 Schülern/Student:innen im Haushalt leider keine sehr realistische Option.

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Mit ‚Worst Case Szenario‘ meinte ich, dass vermutlich kaum jemand mitbekommen wird, wenn du dir nen HaschBrownie reinziehst, ausser du erzählst es jedem und dann kommt es - wie auch immer - auch noch zu eine Polizeieinsatz, nach welchem du dann schlimmsten Falls ein Bußgeld zahlen musst.

Ist das Gesetz in Kraft? Oder doch nur ein Entwurf?

Das Gesetz ist seit 1.4. in Kraft. Darin ist geregelt, dass die Bußgeldkataloge Ländersache sind.
Patientinnen und Patienten betrifft ja vieles eh nicht, genauso wie Stecklinge und alles, was nicht mit dem Begriff ‚Cannabis‘ im KCanG definiert ist.

Ob ein Katalog schon gilt, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall könnte man mancherorts denken, dass Cannabis neuerdings verboten wäre.

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Es geht um den § 1 Abs. 8 a
Des is also schon gültig,oder?
Ich will meinen Führerschein wieder, da bin ich auf der Suche nach solchen § en, des wird noch ein Kampf werden aber ich lebe auf dem Lande und da ist es wichtig einen Führerschein zu haben.

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Ja, seit dem 1.4.2024

Danke , das war hilfreich :blush:

Aber der Fakt, dass du als Patient*in fahren dürftest gilt bereits ab März 2017

Könnte man also schon länger ausnutzen. Is‘ jezz nich neu

Ganz ehrlich, ich finde das Vape-Verbot ist eine ziemliche Unverschämtheit. Das ist absolut geruchsneutral und gefährdet auch niemanden. Man sollte lieber den Alkoholkonsum vor Kindern und Jugendlichen verbieten, besonders auf Saufgelagen wie z.B. dem Oktoberfest haben die Jüngeren einfach nichts verloren mMn.

Wir planen derzeit unseren eigenen CSC zu gründen und die Regularien dazu sind genauso unverständlich.

Ansonsten können wir wohl nur das beste hoffen, ich denke die Politik wird auch noch einige Anpassungen des CanG herausgeben.

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Das Thema CSC-Gründung ist dann doch schon recht umfangreich. Das war uns ja bewusst und dennoch frage ich mich, ob jemand hier im Forum sich mal von Anwälten oder anderen Dienstleistern beraten lassen hat?

Eine Freundin von mir hat von der Mary Jane mit jemanden von Canaru oder so ähnlich gesprochen. Kennt die jemand? Die sollen in diesem Bereich recht aktiv sein und auch Seminare und Beratungen anbieten. Kennt die jemand?

Ich glaub das ist die Seite, bin mir aber nicht sicher