Hallo
Meinem Verständnis nach zählen die befürchteten Einschränkungen nicht für Patient:innen.
Medizinisches Cannabis ist laut §1 8. a) im CanG explizit NICHT mit dem Begriff ‚Cannabis‘ gemeint:
§1 Im Sinne dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist oder sind
- Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden
Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten
Stoffe mit Ausnahme vona) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne
von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes
Liebe Grüße